Dienstag, 7. Februar 2012

Arbeitsunfälle

Wann liegen Arbeitsunfälle vor? Versicherte Tätigkeiten in der gesetzlichen Berufsunfallversicherung sind
  • die eigentliche betriebliche Tätigkeit
  • Betriebsversammlungen
  • Arbeiten am Arbeitsgerät
  • Wegeunfälle (dienstlich veranlasste Fahrten und Gänge, ebenso der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück)
  • Besuche der Betriebskantine


  • Nicht anerkannt wurde vom Bundessozialgericht ein Unfall in der Dusche im Rahmen eines vom Arbeitgeber veranlassten Lehrgangs. Duschen dient nach Auffassung des Gerichts der allgemeinen Körperpflege und ist Privatsache. (BSG Az. B 2 U21/01 R)
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