Dienstag, 7. Februar 2012
Arbeitslosenversicherung
Wer sich
gerade selbständig macht, kann trotzdem in der Arbeitslosenversicherung
bleiben. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn man unsicher ist ob
alles gut geht. Es kann ein Mindestbeitrag entrichtet werden. Er beträgt
ab 1.1.08 aufgrund der Beitragssenkung von 4,3 % auf 3,3 % nur 20,50 €
im Monat. Von der Möglichkeit zur Versicherung muss aber schnell
Gebrauch gemacht werden. Es gibt eine Frist. Binnen eines Monats nach
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antrag auf freiwillige
Weiterversicherung gestellt werden.
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