Dienstag, 7. Februar 2012

Arbeitslosenversicherung

Wer sich gerade selbständig macht, kann trotzdem in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn man unsicher ist ob alles gut geht. Es kann ein Mindestbeitrag entrichtet werden. Er beträgt ab 1.1.08 aufgrund der Beitragssenkung von 4,3 % auf 3,3 % nur 20,50 € im Monat. Von der Möglichkeit zur Versicherung muss aber schnell Gebrauch gemacht werden. Es gibt eine Frist. Binnen eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt werden.

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