Sonntag, 26. Februar 2012

Das Plus spüren

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/3137503-100-das_plus_spueren,1,0.html

Das Plus spüren

Die Forderung nach gerechtem Lohn und Anerkennung der Leistung auch außerhalb von Vorstandsetagen war lange verpönt. Jetzt wird politisch verbal ein anderer Ton angeschlagen. Es fehlen aber drei wesentliche Hinweise:
1.    Löhne und Gehälter werden in Tarifverhandlungen bestimmt. Arbeitnehmer brauchen dazu Verhandlungsmacht. Diese ist untrennbar mit der Stärkung der Gewerkschaften verbunden. Es wäre angebracht den Zusammenhang gerade als Arbeitsministerin herzustellen. Wer sich nicht organisiert hat schlechte Karten im Lohnpoker.
2.    Wir wissen alle, dass Papier geduldig ist. Wer will, dass das was vereinbart ist auch bei denen ankommt für die es bestimmt ist, braucht Umsetzungsmacht. Das geht nur mit Betriebsräten. Wo bleibt die öffentliche Unterstützung, dass es für jeden Betrieb selbstverständlich wird, Betriebsräte zu wählen statt sie zu verhindern.
3.    Der politische Apell wird erst glaubhaft, wenn Regierungen dort wo sie handeln können es auch tun.  Pflege, Leiharbeit, Mindestlohn oder die Tarifrunde im Öffentlichen Dienst usw. wären Handlungsfelder.  Also mutig voran.

Manfred Haberzeth

Dienstag, 7. Februar 2012

Arbeitsunfälle

Wann liegen Arbeitsunfälle vor? Versicherte Tätigkeiten in der gesetzlichen Berufsunfallversicherung sind
  • die eigentliche betriebliche Tätigkeit
  • Betriebsversammlungen
  • Arbeiten am Arbeitsgerät
  • Wegeunfälle (dienstlich veranlasste Fahrten und Gänge, ebenso der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück)
  • Besuche der Betriebskantine


  • Nicht anerkannt wurde vom Bundessozialgericht ein Unfall in der Dusche im Rahmen eines vom Arbeitgeber veranlassten Lehrgangs. Duschen dient nach Auffassung des Gerichts der allgemeinen Körperpflege und ist Privatsache. (BSG Az. B 2 U21/01 R)
  • Arbeitslosenversicherung

    Wer sich gerade selbständig macht, kann trotzdem in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn man unsicher ist ob alles gut geht. Es kann ein Mindestbeitrag entrichtet werden. Er beträgt ab 1.1.08 aufgrund der Beitragssenkung von 4,3 % auf 3,3 % nur 20,50 € im Monat. Von der Möglichkeit zur Versicherung muss aber schnell Gebrauch gemacht werden. Es gibt eine Frist. Binnen eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt werden.

    CDU verhindern Mindestlohn

    Wowereit´s Koalition mit der CDU gefährdet Mindestlohn

    CDU-„General“ Kai Wegner (39) bleibt hart. „Gesetzliche Mindestlöhne machen keinen Sinn. Erst recht nicht, wenn sie mit 8,50 Euro Branchen-Tarife unterbieten.“

    Die kapieren doch gar nichts!